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Mindestabnahmemenge von 4 Lfm.
Abnahmeintervall von 1 Lfm.
Reepschnüre werden aus PA-Fasern, Aramid oder Polyethylen in Kernmantelausführung hergestellt. Kraftschnüre 2 und 3 mm werden ohne Kern hergestellt. Reepschnüre dürfen ausschließlich statisch beansprucht werden, sie dürfen keine dynamische Energie (z.B. beim Absturz) absorbieren. Reepschnüre finden ihren Einsatz beim Klettern zum Standplatzbau, als Prusikschlinge zum Aufstieg an einem Vollseil, zur Eigensicherung beim Abseilen, als Trittschlinge in Verbindung mit einer Steigklemme, als Knotenschlinge zur Zwischensicherung, zur Befestigung von Seilrollen z.B. beim Bau eines Flaschenzugs. Die Reißfestigkeit einer Reepschnur ist in der EU-Norm EN 564 festgelegt und beträgt in kN: 1/5 × (Durchmesser in mm)². Mindesthaltekraft von Reepschnüren: eine 2mm Reepschnur = 0,8kN ~ 80Kg eine 3mm Reepschnur = 1,8kN ~ 180Kg eine 4mm Reepschnur = 3,2kN ~ 320Kg eine 5mm Reepschnur = 5,0kN ~ 500Kg usw. berechnet nach obiger Formel. Knoten reduzieren die Haltekraft um 20 bis 50 Prozent
Reepschnüre werden zum Teil in verschiedenen Farben geliefert und können deshalb von der Abbildung abweichen.